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Wegweisende Entscheidung des Bundeskartellamtes zu Facebook

Das Bundeskartellamt hat festgestellt, dass Facebook in Deutschland eine marktbeherrschende Stellung einnimmt. Diese verhindert, dass Nutzerinnen und Nutzer frei über die Verwendung ihrer Daten bestimmen können. Deshalb muss Facebook seine Datenverarbeitung anpassen.Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit unterstützt die Entscheidung des Bundeskartellamtes: Daten sind im 21. Jahrhundert ein wichtiger Wettbewerbsfaktor, so Kelber. Das aktuelle Geschäftsmodell von Facebook verstößt in mehreren Punkten gegen die hiesigen datenschutzrechtlichen Vorschriften. Gerade die Tatsache, dass Einwilligungen als wesentliche Grundlage für die meisten Datenverarbeitungen nicht den Vorgaben der DSGVO entsprechen, habe ich schon mehrfach kritisiert. Ich freue mich, dass das Kartellamt hier ein klares Zeichen gesetzt hat. Facebook muss nun zeitnah handeln und seine Datenverarbeitung endlich gesetzeskonform umgestalten.

Facebook sammelt Daten nicht nur auf seiner eigenen Plattform, sondern auch über andere Dienste der Facebook-Gruppe sowie Webseiten und Apps mit entsprechenden Schnittstellen. Die private Nutzung des Netzwerks wird in den Nutzungsbedingungen davon abhängig gemacht, dass Facebook diese Daten der Nutzer sammeln und unter einem Facebook-Konto zusammenführen darf. Das Kartellamt hat entschieden, dass Facebook künftig ohne rechtskonforme Einwilligung Daten von Drittseiten gar nicht mehr erheben darf. Eine entsprechende Einwilligung muss auch vorliegen, um Daten von anderen Facebook-Diensten wie WhatsApp und Instagram zusammenzuführen.

Hierzu erklärt Kelber: Das vorliegende Verfahren zeigt, wie eng Datenschutz und Kartellrecht verwoben sind. Die DSGVO und das Kartellrecht geben den Behörden wirksame Mittel an die Hand, um großen internationalen Konzernen effektiv entgegenzutreten. Alle verantwortlichen Behörden werden auch in Zukunft weiterhin eng zusammenarbeiten und diese zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger konsequent einzusetzen. Nach dem Kartellamt sehe ich jetzt vor allem auch die europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden in der Pflicht nachzulegen und gemeinsam dafür zu sorgen, dass vergangene Verstöße beseitigt und in Zukunft sämtliche Datenschutzvorgaben eingehalten werden. Konzerne wie Facebook können nicht einfach so weiter machen wie bisher.
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Quelle: www.bfdi.bund.de

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Nicole Strüber: Unser soziales Gehirn. Klett-Cotta Verlag (Stuttgart) 2024. 352 Seiten. ISBN 978-3-608-96621-3.
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