Technologische Innovation: FINSOZ definiert offenes Austauschformat für Klientendaten in Sozialeinrichtungen
FINSOZ, der Digitalverband in der Sozialwirtschaft und -verwaltung, hat für den digitalen Wandel in Sozialeinrichtungen eine technologische Innovation geschaffen, die in der Branche erstmals eine praktikable Lösung zum „Recht auf Datenübertragbarkeit“ nach Art. 20 DSGVO bietet: Die vom FINSOZ in Zusammenarbeit mit Softwareanbietern und Einrichtungsträgern in der Sozialwirtschaft erarbeitete „Klientenstammdaten-Schnittstelle 1.0“ liefert grundlegende Informationen zur Implementierung von Schnittstellen zwischen Softwaresystemen zur Klientenverwaltung und zur Leistungsabrechnung in allen Feldern der Sozialwirtschaft. Auf Basis dieses einheitlichen Austauschformates wird die Stammdatenübernahme bei einem Softwarewechsel erleichtert und der Datenaustausch zwischen unterschiedlichen Einrichtungen bzw. Einrichtungsbereichen mit unterschiedlichen Softwaresystemen oder bei einem Wechsel der Hilfeart oder des Hilfe-Anbieters erheblich einfacher gestaltet.
Die branchenweit erste verfügbare Klientenstammdaten-Schnittstellenbeschreibung auf Basis des modernen, im medizinischen Sektor bereits etablierten FHIR-Standards steht dem Markt als offener Standard (General Public Licence) ab Juli 2020 zur Verfügung. Sie ist in der Version 1.0 mit einigen zusätzlichen Ausprägungen für die Altenhilfe konzipiert und auf verwaltungstechnische Informationen wie grundlegende Klientenstammdaten, Betreuungszeiträume, Informationen zu Kostenträgern sowie auf das Angehörigen-, Betreuungs- und Ärzteumfeld ausgelegt. Weitere Informationen wie Auftrags-, Versorgungs-, Pflege- und Betreuungsdaten werden in der Version 2.0 folgen, die für das Jahr 2021 geplant ist.
Parallel zur Entwicklung der Schnittstellen-Definition „Klientenstammdaten-Austausch“ entstand ein praxisorientierter Leitfaden zur Implementierung des Datenaustauschformates, den FINSOZ den am Markt agierenden Anwendern und Softwareanbietern kostenfrei zur Verfügung stellt. Er richtet sich an alle Anbieter von Softwarelösungen für die Sozialwirtschaft. Einrichtungen der Sozialwirtschaft empfiehlt FINSOZ, künftig beim Kauf von Branchensoftware darauf zu achten, dass der Anbieter dieses offene Schnittstellenformat in seine Software integriert hat. Damit verbunden ist die Garantie, bei einem späteren Software-Wechsel oder der Fusion mit einem anderen Träger viele Daten ohne zusätzliche Kosten in die neue Lösung übernehmen zu können.
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Über den FINSOZ e. V.
Der gemeinnützige Fachverband FINSOZ e. V., gegründet im Jahr 2010 in Frankfurt am Main, ist Plattform zur Gestaltung des digitalen Wandels in der Sozialwirtschaft und Sozialverwaltung. Er ist die Interessensvertretung für soziale Organisationen unterschiedlicher Träger, öffentliche Verwaltungen, IT-Anbieter, Wissenschaftler und Berater. FINSOZ initiiert den branchenübergreifenden Informationsaustausch rund um die klassische IT und neue Digitaltechnologien. Er regt digitale Innovationen für Organisationen der Sozialwirtschaft an. Die im Jahr 2012 eröffnete FINSOZ-Akademie fördert die Digital- und IT-Kompetenzen von Fach- und Führungskräften, Digitalbeauftragten und IT-Verantwortlichen.