GKV-Versorgungsstärkungsgesetz: bvitg vermisst entscheidende Regelungen
Bundesverband Gesundheits-IT fordert Lösungen für intersektoralen Datenaustausch, eine marktorientierte Auswahl von förderungsfähigen Projekten sowie eine eindeutige Regelung zum Zertifizierungsprozess von IT im Gesundheitswesen
Der Referentenentwurf zum Versorgungsstärkungsgesetz, der im Oktober vorgelegt wurde, findet innerhalb des Bundesverbandes Gesundheits-IT – bvitg e.V. großen Anklang. Gleichwohl bemängelt der Verband entscheidende Lücken, beispielsweise in Bezug auf die Verfügbarkeit von Behandlungsdaten zur Verbesserung der sektorenübergreifenden Versorgung. In einer Stellungnahme fordert der bvitg darum Ergänzungen und Konkretisierungen des bisherigen Entwurfs.
Eines der Hauptziele des neuen Gesetzes zur GKV-Versorgungsstärkung ist es, den Versicherten einen schnellen und sektorenübergreifend durchgängigen Zugang zur medizinischen Versorgung zu verschaffen. Während strukturelle Erwägung, wie die Verringerung der Wartezeit für Facharzttermine, Einzug in den Entwurf hielten, blieb eine wichtige Grundvoraussetzung hierfür jedoch unbeachtet: „Um eine durchgehende, intersektorale Versorgung auf hohem Niveau zu gewährleisten, müssen in erster Linie die Behandlungsdaten medienbruchfrei über Institutionsgrenzen hinweg verfügbar sein. Dieser Aspekt findet in dem bisherigen Gesetzesentwurf keine Beachtung“, so Ekkehard Mittelstaedt, Geschäftsführer des bvitg e.V.
Konkret fordert der Verband hier die Bündelung der für eine Behandlung notwendigen Gesundheitsdaten innerhalb einer frei wählbaren elektronischen Patientenakte. Diese sollte „für die Versicherten verfügbar sein und von den Krankenkassen refinanziert werden“, so Ekkehard Mittelstaedt weiter.
Innovationen mit Marktchancen fördern
Eine Spezifizierung wünscht sich der Verband bei der Gründung des sogenannten Innovationsfonds. Dieser soll Innovationen in der Versorgung sowie der Versorgungsforschung sicherstellen und weiter stärken. Aus Sicht des bvitg sollten Maßnahmen ergänzt werden, welche die Förderung von Pilotprojekten mit geringen Marktchancen verhindern. Stattdessen sollten Prozessinnovationen, die eindeutig auf die Steigerung der Versorgungseffizienz ausgerichtet sind, ebenso förderungsfähig sein. Darüber hinaus muss sichergestellt werden, dass die bereits vorhandenen Projekte, beispielsweise im Bereich der Telemedizin, der Arzneimitteltherapiesicherheit oder zur Versorgungsoptimierung strukturschwacher Regionen, nicht ausgeschlossen werden.
Rechtssicherheit im Zertifizierungsprozess
Ebenfalls Bestandteil des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes ist die Einführung einer weiteren Zertifizierungspflicht für Hersteller von IT im Gesundheitswesen, diesmal im Heil- und Hilfsmittelbereich. Geplant ist, dass Vertragsärzte für die Verordnung von Hilfsmitteln ab Sommer 2016 ausschließlich speziell zertifizierte und zugelassene IT-Lösungen nutzen sollen.
Hier bemängelt der Verband eine nicht ausreichende Regelung des Zertifizierungsprozesses und fordert, diesen der Verwaltungsgerichtsbarkeit zu unterwerfen (statt wie bisher den Sozialgerichten). Dadurch entstünde eine höhere Rechtssicherheit für alle Betroffenen unter Wahrung der Herstellerinteressen. „Ohne eine solche Festlegung sind die Hersteller von Healthcare-IT nicht in der Lage, ihre Interessen in einem notwendigen Maß durchzusetzen, was fatale wirtschaftliche Konsequenzen nach sich ziehen könnte“, so die Ansicht des Verbands.
Die ausführliche Stellungnahme finden Sie hier
Weitere Informationen
www.bvitg.de