Fachbuchempfehlung: Datenschutz in der Pfege
Thema
Am 25. Mai 2018 begann eine neue Zeitrechnung im Umgang mit Datenschutz. Mit dem unmittelbaren Inkrafttreten der EU-Datenschutz-Grundverordnung sehen sich alle Unternehmen, Vereine, Non-Profit-Organisationen in Europa neuen Herausforderungen gegenüber. Innerhalb kurzer Zeit (zwei Jahre) mussten interne Prozesse und Datenschutzverarbeitungsverfahren an das neue Recht angepasst werden. Seit 25. Mai 2018 können Aufsichtsbehörden Bußgelder verhängen und die Haftungsrisiken für Verantwortliche sind deutlich höher.
Entstehungshintergrund
Bei ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen sowie anderen Organisationen, die Pflege- und Hilfebedürftige Menschen betreuen, pflegen und begleiten, entstehen zwangsläufig eine große Menge an hochsensiblen, personenbezogenen Daten. Diese Daten sind für die Bewältigung von Pflege, Betreuung und medizinischer Versorgung erforderlich. Von grundsätzlicher Bedeutung ist aber gerade der verantwortungsvolle Umgang mit diesen Daten. Als sensible Daten im Sinne der EU-Datenschutz-Grundverordnung gebührt ihnen besondere Beachtung und für ihre Verarbeitung gelten speziellen Anforderungen.
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