EDSA beschließt weitere Leitlinien zu COVID-19
Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat am 21. April zwei neue Leitlinien zum Datenschutz während der Pandemiebekämpfung veröffentlicht. Mit seinen Beschlüssen gibt der EDSA Hinweise zum Umgang mit Gesundheitsdaten für Forschungszwecke und zu Grundsätzen von Tracking Tools. Beide Leitlinien nehmen direkten Bezug auf den Ausbruch von COVID-19.Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Professor Ulrich Kelber hatte sich bereits früh für einheitliche Vorgaben auf europäischer Ebene ausgesprochen: Die Gesundheit der Menschen steht gerade im Mittelpunkt. Alle Mitgliedsländer des EDSA haben die gleichen Probleme zu bewältigen. Ich bin deshalb froh, dass wir uns auf eine gemeinsame Linie einigen konnten. Ich begrüße vor allem das Bekenntnis zur Freiwilligkeit. Sowohl in der Forschung als auch bei der Nachverfolgung von Kontakten können nur solche Lösungen erfolgreich sein, die transparent sind und ohne Zwang funktionieren. Es muss eindeutig und leicht verständlich sein, zu welchem Zweck die Daten erhoben und wann sie wieder gelöscht werden. Eine individuelles Tracking oder eine spätere Re-Personalisierung müssen ausgeschlossen sein. Diese Grundsätze werden wir als Aufsichtsbehörde von Verantwortlichen und Entwicklern einfordern.
Der EDSA verweist darauf, dass die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sehr forschungsfreundlich gestaltet ist. Der Datenschutz stehe weder der Forschung, noch der Pandemiebekämpfung entgegen. Vielmehr ermögliche erst die DSGVO eine rechtmäßige Verarbeitung von so sensiblen Gesundheitsdaten. Gleiches gilt für den Einsatz von digitalen Hilfsmitteln zur Pandemiebekämpfung. Dazu sagte Professor Kelber: Apps und andere Werkzeuge können nur unterstützende Maßnahmen sein. Sie sind kein Ersatz für ein funktionierendes Gesundheitssystem und gegenseitige Rücksichtnahme.
Quelle: www.bfdi.bund.de: