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Volles Haus beim Lämmerzahl-Seminar "Datenschutz und Fernwartung"

[caption id="attachment_1305" align="alignright" width="250"] By: DeclanTM[/caption]

„Wir haben in unserer Verwaltung über 200 Software-Verfahren im Einsatz, aber von keinem Lieferanten wurden wir so ausführlich auf das Thema Datenschutz und Fernwartung vorbereitet“ (Teilnehmerstimme aus der Stadt Schweinfurt)

Der Software-Anbieter für die Sozialverwaltung Lämmerzahl stieß mit seinem Seminar „Datenschutz und Fernwartung“ bei den Kommunen auf reges Interesse und starke Nachfrage. Die Tagesveranstaltung soll nun für Verwaltungsmitarbeiter, die nicht teilnehmen konnten, im Sommer wiederholt werden.

In erster Linie ging es den Veranstaltern um die Sensibilisierung der Systemverantwortlichen und der Sachbearbeiter im Umgang mit personenbezogenen sozialen Daten. „Zu häufig wird noch an vielen Stellen ein wenn nicht sorgloser, aber doch unbewusster Umgang mit sensiblen Daten an den Tag gelegt“, weiß Bettina von Rüden, Datenschutzbeauftragte bei Lämmerzahl. „Verwaltungsmitarbeiter gefährden sich und Dritte bei der Datenverarbeitung schnell unwissentlich. Wir wollen an dieser Stelle Abhilfe schaffen und für einen sicheren Umgang mit sensiblen Daten werben.“

Datenschutz in der Fernwartung – ein Schutz für Behörden, Bürger und Dienstleister

Die Referentin hob hervor, dass es darum gehe, sich selbst und den Bürger zu schützen, der im Rahmen von Anträgen auf Sozialleistungen sensible Daten preisgibt. Als Dienstleister der Kommunen habe auch Lämmerzahl die Aufgabe, für ein größtmögliches Maß an Sicherheit für sich selbst und andere zu sorgen. Dabei skizzierte Bettina von Rüden zunächst das Zu­sammenspiel der Gesetze in Hinblick auf die persönliche Verantwortung eines kommunalen Mitarbeiters, angefangen beim Grundgesetz (GG) und Bundesdatenschutzgesetz über die Landesdatenschutzgesetze und Sozialgesetzbücher bis hin zum Strafgesetzbuch. Ein Verstoß gegen eines der Datenschutzgesetze sei gleichzeitig ein Verstoß gegen das GG und würde damit als strafbewehrte Handlung geahndet werden können. Trotz dieser offensicht­lichen Relevanz zeigte eine kurze Umfrage, wer im letzten Jahr eine Datenschutz-Schulung erhalten hätte, dass das Thema seltener in den Behörden thematisiert wird.

Spezielle auch für die Fernwartung gültige Regeln -wie die Überprüfung erhobener Daten auf Rechtmäßigkeit, Zweckbindung, Erforderlichkeit, Transparenz, Datensicherheit und Kontrolle -wurden anhand von praktischen Handlungsanweisungen für die Behördenmitar­beiter lebendig. Insbesondere beim Datenaustausch zwischen Kommune und Dienstleister seien persönliche soziale Daten zu anonymisieren, E-Mails mit entsprechenden Inhalten über Passwortvergaben zu verschlüsseln oder die Datei über einen FTP-Server bzw. das Lämmerzahl-eigene Ticketsystem zur Verfügung zu stellen. Besonders plastisch gelang der Vergleich zwischen einer ungeschützten E-Mail und einer Postkarte: Beide sind in ähnlicher Weise mit geringem Aufwand einsehbar.

Lämmerzahl hat sich vorbereitet – es bedarf nur noch der kommunalen Umsetzung

Wie sich Lämmerzahl anhand technisch organisatorischer Maßnahmen und Umsetzungen zur Datensicherheit in der Fernwartung vorbereitet hat, bildete einen weiteren Schwerpunkt der Veranstaltung. Im Anschluss präsentierte Achim Molitor, EDV-Leiter bei Lämmerzahl, was in den Kommunen konkret zu unternehmen ist, um die Fernwartung mit Lämmerzahl so sicher wie möglich zu gestalten. Neben dem technischen Ablauf, den Eingriffs-und Steue­rungsmöglichkeiten seitens der Kommunen und den Einsatzmöglichkeiten auf Clients, Terminal-und Datenbankservern gab Achim Molitor insbesondere einen Überblick über die Tätigkeiten, die Lämmerzahl im Rahmen der fachlichen und technischen Fernwartung leistet.

Datenschutzkonforme Fernwartung: mehrfacher Nutzen für die Kommunen

Vertriebsleiter Joachim Stolte stand Rede und Antwort zu den vertraglichen Vorausset­zungen. Abschließend verdeutlichte Geschäftsführer Jürgen Lämmerzahl eindrücklich, dass die in eine datenschutzrechtlich korrekte Fernwartung investierte Zeit sich gleich in mehr­facher Hinsicht lohnt: nicht nur zur Absicherung jedes einzelnen, der Klienten und der Behör­de, sondern auch zur Kostenersparnis in der Kommune. Denn in der Fernwartung könnten auch Probleme behandelt werden, die sonst eine Fehlerbehebung vor Ort erforderten. Diese würde sehr viel mehr Zeit in Anspruch nehmen und Personal sowohl in den Kommunen als auch beim Dienstleister binden, das dringend für eine intensivierte Bearbeitung der Kernaufgaben benötigt werde.

Weitere Informationen: www.laemmerzahl.de

Quelle: Presseinformation vom 5.3.2013

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